Beratung nach Themen:
• Erziehung
• Familie und Paare
• Nachbarschaft
• Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz
• Berufswelt und Weiterbildung
• Selbstwert und Identität
• Veränderungen und Entscheidungen


Beratung nach § 95 AußStrg
Seit 1.2.2013 sind alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, gesetzlich verpflichtet, Beratung nach § 95 AußStrG in Anspruch zu nehmen.

Ohne eine derartige Beratung ist es ab diesem Zeitpunkt
nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen.
Bei einer Scheidung von Eltern mit Kindern entstehen viele Fragen, die gut durchdacht und beantwortet sein sollen:
Welche Folgen hat eine Scheidung für das Kind?
Welche Reaktionen können Sie von Ihrem Kind erwarten?
Wie sieht die Besuchsregelung nach der Scheidung aus?
Wie geht es einem Kind, wenn sich die Eltern neu verlieben?
Wie kann eine Patchwork Familie funktionieren?

Die Beratung kann als Einzel-, Paar- oder Gruppenberatung stattfinden.
Tarif: Einzelberatung € 60,–
Paarberatung € 80,–
Gruppenberatung 35,-/pro Person
Pro Einheit (60 Min.) inkl. schriftliche Bestätigung

Termine nach Vereinbarung!